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Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (AGVB)

Letzte Aktualisierung: 15. September 2026

Dieses Dokument bündelt die Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB), die Allgemeinen Nutzungsbedingungen (ANB), die Datenschutzerklärung (DSGVO) und die Cookie-Richtlinie, die für die Software JOWD von FEYNX SRL (Belgien) gelten.

Allgemeine Verkaufsbedingungen (AVB)

Artikel 1 – Verkäufer

JOWD wird herausgegeben von FEYNX SRL, einer Gesellschaft belgischen Rechts, eingetragen in der Belgischen Unternehmensdatenbank unter der Nummer BCE 1039.235.333, mit Sitz in Avenue Louise 250, 1050 Brüssel, Belgien (nachfolgend „der Verkäufer").

Vertriebskontakt: sales@jowd.be · Support: support@jowd.be

Artikel 2 – Gegenstand

Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) regeln ausschließlich den Fernabsatz von Softwarelizenzen für JOWD zwischen dem Verkäufer und jedem Käufer, ob Unternehmer oder Verbraucher (nachfolgend „der Käufer").

Jede auf jowd.be aufgegebene Bestellung impliziert die vorbehaltlose Annahme dieser AVB.

Artikel 3 – Produkt

JOWD ist eine Anwendungssoftware, die den automatisierten lokalen Export von Gerichtsdokumenten ermöglicht, auf die der Käufer über die JustOnWeb-Plattform des belgischen FÖD Justiz rechtmäßig Zugriff hat und für die der Ausdruck von dieser Plattform ausdrücklich genehmigt wurde.

Die Software ist für macOS (12 Monterey oder höher) und Windows 10/11 (64-Bit) verfügbar. Nach der Zahlung wird ein Lizenzschlüssel per E-Mail zugestellt.

Artikel 4 – Preis und Zahlung

Die Preise werden in Euro (€) zzgl. MwSt. angegeben. Die ggf. anwendbare MwSt. wird vor der Bestätigung der Zahlung berechnet und angezeigt, gemäß der belgischen Steuergesetzgebung.

JOWD wird als wiederkehrendes Abonnement (monatlich, vierteljährlich oder jährlich) angeboten. Die Lizenz bleibt während des bezahlten Abonnementzeitraums aktiv und verlängert sich automatisch zu jedem Fälligkeitsdatum, bis zur Kündigung. Der Käufer kann jederzeit im Self-Service über das sichere Stripe-Kundenportal kündigen (Link „Mein Abonnement verwalten“ auf der Support-Seite der Website). Die Kündigung wird zum Ende des bereits bezahlten Zeitraums wirksam: Der Zugang zur Software bleibt bis zu diesem Termin erhalten, und es wird keine weitere Zahlung eingezogen.

Die Formel « Kanzlei » ist ein eigenständiges kollektives Angebot für eine Anwaltskanzlei. Sie wird ausschließlich für eine jährliche Laufzeit abgeschlossen. Sie wird erst nach Annahme eines schriftlichen Angebots des Verkäufers durch den Käufer (nachfolgend « das angenommene Angebot ») und nach Zahlung der entsprechenden Jahresrechnung in Betrieb genommen, sofern der Verkäufer nicht ausdrücklich und schriftlich eine Abweichung zulässt; die Inbetriebnahme erfolgt nach den im angenommenen Angebot angegebenen Modalitäten. Die Annahme des Angebots umfasst die Annahme dieser Bedingungen in der zum Zeitpunkt dieser Annahme geltenden Fassung. Ihr Preis wird nach Staffelstufen entsprechend der in Artikel 5 bestimmten abgedeckten Anwaltszahl festgelegt, gemäß der im angenommenen Angebot enthaltenen Staffeltabelle. Die Rechnungs-, Zahlungs- und Kündigungsmodalitäten des angenommenen Angebots haben Vorrang vor entgegenstehenden Bestimmungen dieses Artikels.

Ein Wechsel der Formel oder des Abrechnungszeitraums ist nicht im Self-Service möglich; er kann beim Support beantragt werden, der dem Käufer vor jeder Änderung die geltenden Bedingungen mitteilt. Der Wechsel zu einer Formel, die weniger Computer zulässt, als aktiviert sind, ist erst nach vorheriger Freigabe der überzähligen Computer auf Antrag des Käufers möglich; aus Anlass eines solchen Wechsels wird kein Computer automatisch deaktiviert. Ein unter der Formel « 1 Computer » oder « 2 Computer » abgeschlossenes Abonnement behält die Bedingungen dieser Formel: Es wird weder automatisch noch anlässlich eines Wechsels der Formel oder des Abrechnungszeitraums in die Formel Individuell umgewandelt. Gleiches gilt in Bezug auf die Formel Kanzlei.

Die erste Zahlung des Abonnements erfolgt per Bankkarte oder Bancontact über die sichere Plattform Stripe (stripe.com). Spätere Fälligkeiten können insbesondere per SEPA-Lastschrift eingezogen werden, sofern ein Lastschriftmandat wirksam erteilt wurde, vor allem im Anschluss an eine Zahlung per Bancontact. Mit dem Abschluss des Abonnements und gegebenenfalls der Erteilung eines solchen Mandats ermächtigt der Käufer den Einzug der wiederkehrenden Fälligkeiten gemäß den vereinbarten Modalitäten.

Scheitert die Zahlung einer Fälligkeit, bleibt der Zugang zur Software für eine Nachfrist von sieben (7) Tagen ab der ersten fehlgeschlagenen Zahlung erhalten, um eine Regularisierung zu ermöglichen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Regularisierung, kann der Zugang zur Software ausgesetzt werden, unbeschadet der noch geschuldeten Beträge und ohne dass diese Aussetzung für sich allein die Beendigung des Abonnements bewirkt.

Wird ein Zahlungsversuch zurückgewiesen und werden dem Verkäufer dadurch Gebühren von seinem Zahlungsdienstleister in Rechnung gestellt, kann der Verkäufer dem Käufer die infolge dieser Zurückweisung tatsächlich getragenen Gebühren weiterberechnen, begrenzt auf 5 Euro (€) je zurückgewiesenem Versuch, sofern die Zurückweisung dem Käufer oder seinem Bankinstitut zuzurechnen ist. Es werden keine Gebühren weiterberechnet, wenn die Zurückweisung auf einem dem Verkäufer oder seinem Zahlungsdienstleister zuzurechnenden Fehler beruht.

Eine Rechnung wird automatisch von Stripe generiert und an den Käufer an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse übermittelt.

Artikel 5 – Lizenz

Das Abonnement gewährt dem Käufer eine persönliche, nicht-exklusive und nicht übertragbare Nutzungslizenz für JOWD innerhalb der Grenzen der abgeschlossenen Formel, wie sie bei der Anmeldung angegeben sind.

Die Formel « Individuell » ist der Nutzung durch einen einzigen Rechtsanwalt vorbehalten (nachfolgend « der berechtigte Rechtsanwalt »). Sie erlaubt die Aktivierung der Software auf höchstens vier (4) Computern und gestattet mit derselben Lizenz nur einen laufenden Export zur gleichen Zeit, über alle Computer hinweg. Eine Assistenz- oder Verwaltungskraft des berechtigten Rechtsanwalts darf die Software nutzen, um Exporte im Auftrag dieses Rechtsanwalts durchzuführen, unter dessen Verantwortung und ohne Aufpreis, unter Beachtung dieser Bedingungen und insbesondere der Artikel 1 bis 3 der ANB. Die Formel deckt weder die Nutzung der Software durch einen anderen Rechtsanwalt noch ihre Nutzung im Auftrag eines anderen Rechtsanwalts ab.

Die Formel « Kanzlei » deckt die Nutzung der Software durch die in der Kanzlei des Käufers tätigen Rechtsanwälte ab, deren Gesamtzahl vom Käufer angegeben und im angenommenen Angebot festgehalten wird (nachfolgend « die abgedeckte Anwaltszahl »). Sie gestattet eine Anzahl gleichzeitig laufender Exporte, die der abgedeckten Anwaltszahl entspricht, und nicht der Obergrenze der entsprechenden Staffelstufe; diese Kapazität wird nach den technischen Modalitäten bereitgestellt, die im angenommenen Angebot oder in der Dokumentation der Software festgelegt sind. Die Anzahl der Computer, auf denen die Software aktiviert werden darf, ist die im angenommenen Angebot angegebene. Die Formel deckt weder eine Zahl von Rechtsanwälten, welche die abgedeckte Anwaltszahl übersteigt, noch eine diese Zahl übersteigende Anzahl gleichzeitiger Exporte, noch die Nutzung der Software durch einen kanzleifremden Rechtsanwalt oder in dessen Auftrag ab. Jeder abgedeckte Rechtsanwalt nutzt die Software unter Beachtung dieser Bedingungen und insbesondere der Artikel 1 bis 3 der ANB; der Käufer steht für deren Einhaltung durch die Personen ein, welche die Software im Rahmen der Formel nutzen.

Die abgedeckte Anwaltszahl entspricht der Gesamtzahl der in der Kanzlei des Käufers tätigen Rechtsanwälte, wie sie vom Käufer in eigener Verantwortung angegeben wird, unabhängig davon, ob diese Rechtsanwälte die Software nutzen. Sie bestimmt die anwendbare Staffelstufe und die zulässige Anzahl gleichzeitiger Exporte. Der Verkäufer kann in angemessener Weise und ohne systematisches Verfahren vom Käufer einen Nachweis der angegebenen Anwaltszahl verlangen, etwa das Briefpapier oder die Website der Kanzlei, ein Berufsverzeichnis oder ein gleichwertiges Dokument. Stellt sich heraus, dass die angegebene Anwaltszahl niedriger ist als die Zahl der in der Kanzlei tätigen Rechtsanwälte, kann der Verkäufer nach Unterrichtung des Käufers die abgedeckte Anwaltszahl und den Preis für den laufenden Abonnementzeitraum an die entsprechende Staffelstufe gemäß der Staffeltabelle des angenommenen Angebots anpassen. Diese Anpassung stellt keine Vertragsstrafe dar.

Während des Abonnements kann der Käufer beim Support eine Erhöhung der abgedeckten Anwaltszahl beantragen. Vor deren Wirksamwerden teilt der Verkäufer dem Käufer den Zeitpunkt mit, zu dem die Erhöhung wirksam wird, und, sofern sie einen Wechsel der Staffelstufe bewirkt, den Betrag der Anpassung an die entsprechende Staffelstufe. Eine Verringerung der abgedeckten Anwaltszahl wird zur nächsten jährlichen Verlängerung wirksam und begründet keine Erstattung für den laufenden Zeitraum. Bei jeder Verlängerung werden die abgedeckte Anwaltszahl, die Staffelstufe und der Preis auf der Grundlage der dann angegebenen Anwaltszahl überprüft. Eine Kanzlei, die nur einige ihrer Rechtsanwälte abdecken möchte, fällt nicht unter die Formel Kanzlei: Sie schließt für jeden von ihnen ein Abonnement der Formel Individuell ab.

Jede Person, welche die Software im Auftrag des berechtigten Rechtsanwalts einer Formel Individuell oder eines durch eine Formel Kanzlei abgedeckten Rechtsanwalts nutzt, insbesondere eine Assistenz- oder Verwaltungskraft, handelt unter der Verantwortung dieses Rechtsanwalts oder, bei der Formel Kanzlei, des Käufers und erwirbt dadurch persönlich weder ein Recht noch eine eigenständige JOWD-Lizenz.

Abonnements, die unter den früheren Formeln « 1 Computer » und « 2 Computer » abgeschlossen wurden, unterliegen weiterhin den Bedingungen ihrer Formel, auch wenn diese Formeln Neukunden nicht mehr angeboten werden: Die Lizenz gilt dort für einen (1) Computer bzw. für zwei (2) gleichzeitig genutzte Computer.

Die Lizenz bleibt während des bezahlten Abonnementzeitraums aktiv und verlängert sich bei jeder Zahlung. Sie darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Verkäufers nicht abgetreten, weiterverkauft oder an Dritte übertragen werden.

Jede Aktivierung ist für die Dauer des Abonnements an den Computer gebunden, auf dem sie vorgenommen wurde. Ein aktivierter Computer kann grundsätzlich weder ersetzt noch auf einen anderen Computer übertragen werden. Ist die nach der Formel zulässige Anzahl von Computern erreicht, muss der Käufer, um die Software auf einem anderen Computer zu nutzen, das laufende Abonnement über das Kundenportal kündigen und ein neues Abonnement abschließen. In hinreichend begründeten Ausnahmefällen kann sich der Käufer an den Support wenden. Der Verkäufer bleibt in der Beurteilung der Anfrage frei und kann gegebenenfalls ausnahmsweise die Freigabe eines Platzes gestatten, ohne dass sich hieraus ein Anspruch auf Ersatz ergibt. Die Freigabe überzähliger Computer vor einem Wechsel der Formel richtet sich nach Artikel 4. Dieser Absatz gilt nicht für die Formel Kanzlei, für welche die Aktivierung, der Ersatz und das Hinzufügen von Computern durch das angenommene Angebot geregelt werden.

Artikel 6 – Updates und Support

Während der Lizenzlaufzeit veröffentlichte Software-Updates sind ohne Aufpreis inbegriffen. Größere Updates, die wesentliche neue Funktionen einführen, können gegebenenfalls als separate kostenpflichtige Aktualisierung angeboten werden.

Der Verkäufer kann die Installation einer hinreichend aktuellen Version der Software verlangen, wenn diese für ihren Betrieb, ihre Sicherheit oder ihre Kompatibilität mit dem Lizenzdienst oder der JustOnWeb-Plattform erforderlich ist. Die hierfür erforderlichen Updates werden dem Käufer im Rahmen seiner laufenden Lizenz zur Verfügung gestellt. Diese Möglichkeit begründet weder eine Verpflichtung, eine frühere Version unbegrenzt zu unterstützen, noch eine Garantie unbegrenzter Kompatibilität und darf nicht willkürlich ausgeübt werden.

Technischer E-Mail-Support ist in allen Lizenzen enthalten. Der Verkäufer verpflichtet sich, Anfragen innerhalb von 2 Werktagen zu bearbeiten.

Artikel 7 – Widerrufsrecht

Gemäß Artikel VI.53, 13° des belgischen Wirtschaftsgesetzbuchs (WGB) gilt das 14-tägige Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge nicht für Verträge über die Lieferung digitaler Inhalte, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, wenn die Ausführung mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Verbrauchers begonnen hat und der Verbraucher anerkannt hat, dass er sein Widerrufsrecht verliert.

Durch Ankreuzen des entsprechenden Kästchens bei der Bestellung erkennt der Käufer ausdrücklich an: (i) dass die Vertragserfüllung unmittelbar mit der Lieferung des Lizenzschlüssels beginnt; (ii) dass er folglich sein 14-tägiges Widerrufsrecht verliert. Diese Anerkennung wird bei jeder Transaktion aufgezeichnet.

Artikel 8 – Haftung

Die Software wird "wie besehen" bereitgestellt. Der Verkäufer verpflichtet sich, unter normalen Nutzungsbedingungen einen ordnungsgemäßen Betrieb aufrechtzuerhalten, gewährleistet jedoch keinen ununterbrochenen oder fehlerfreien Betrieb.

Die Haftung des Verkäufers ist auf den vom Käufer für seine Lizenz gezahlten Betrag begrenzt.

Artikel 9 – Kompatibilität mit einer Drittanbieter-Plattform (JustOnWeb)

Die Software ist vom Betrieb einer Drittanbieter-Plattform abhängig, über die der Herausgeber keine Kontrolle hat. Die Kompatibilität ist ausschließlich mit der Version/dem Zustand der JustOnWeb-Plattform, wie sie am 15. April 2026 besteht, gewährleistet.

Bei Änderungen an der Plattform (einschließlich Schnittstelle, Zugangs-/Authentifizierungsmechanismen, Sicherheitsmaßnahmen, PDF-Viewer, API oder jeder technischen Komponente) garantiert der Herausgeber weder die Kontinuität des Dienstes noch die sofortige oder zukünftige Kompatibilität der Software.

Etwaige Anpassungen oder Updates werden nach bestem Bemühen durchgeführt, ohne Fristbindung oder Ergebnisgarantie.

Im Falle einer Aussetzung oder Beendigung des Dienstes aufgrund einer Änderung der Drittanbieter-Plattform ist dem Käufer keine Erstattung oder Entschädigung geschuldet.

Artikel 10 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese AVB unterliegen belgischem Recht. Bei Streitigkeiten verpflichten sich die Parteien, vor einer gerichtlichen Klage eine gütliche Lösung zu suchen.

Mangels gütlicher Einigung wird jede Streitigkeit ausschließlich den Gerichten des Gerichtsbezirks Brüssel (Belgien) vorgelegt.

Allgemeine Nutzungsbedingungen (ANB)

Artikel 1 – Zugangsbedingungen

Die Nutzung von JOWD erfordert: (i) ein aktives Konto auf der JustOnWeb-Plattform des belgischen FÖD Justiz; (ii) eine gültige itsme-Authentifizierung; (iii) einen gültigen JOWD-Lizenzschlüssel.

Die JOWD-Lizenz gewährt ausschließlich ein Recht zur Nutzung der Software. Sie gewährt kein Recht auf Zugang zur JustOnWeb-Plattform, zu einer Akte oder zu einem Dokument: Dieser Zugang hängt ausschließlich von den im Rahmen von JustOnWeb erteilten Berechtigungen ab, und jeder Nutzer ist dafür verantwortlich, JustOnWeb mit den entsprechenden Berechtigungen zu nutzen. Der Verkäufer prüft diese Berechtigungen nicht.

Die Software ist nicht für Personen bestimmt, die keinen rechtmäßigen Zugang zur JustOnWeb-Plattform haben. Jede unbefugte Nutzung führt zum sofortigen Widerruf der Lizenz, ohne Rückerstattung.

Artikel 2 – Zulässige Nutzungen

Der Käufer ist berechtigt, JOWD zu nutzen, um für legitime berufliche oder persönliche Zwecke die Gerichtsdokumente der Akten zu exportieren, auf die er auf JustOnWeb rechtmäßig Zugriff hat und für die der Ausdruck vom FÖD Justiz genehmigt ist.

Artikel 3 – Verbotene Nutzungen

Es ist ausdrücklich verboten: (a) auf Akten oder Dokumente zuzugreifen, für die der Käufer kein rechtmäßiges Zugriffsrecht hat; (b) Sicherheits- oder Authentifizierungsmaßnahmen von JustOnWeb zu umgehen; (c) die Software zu dekompilieren oder zurückzuentwickeln; (d) die Lizenz zu verteilen, weiterzuverkaufen oder zu übertragen; (e) die Software für illegale Zwecke zu verwenden.

Jeder Verstoß führt zum sofortigen Widerruf der Lizenz.

Artikel 4 – Geistiges Eigentum

JOWD, sein Quellcode, seine Schnittstellen, seine Dokumentation und seine Komponenten sind ausschließliches Eigentum von FEYNX SRL und durch belgisches und europäisches Recht zum geistigen Eigentum geschützt. Dem Käufer werden keine Rechte am geistigen Eigentum übertragen.

Artikel 5 – Verfügbarkeit und Änderungen

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die Software oder ihre Funktionen zu ändern, auszusetzen oder einzustellen, insbesondere als Reaktion auf Änderungen der JustOnWeb-Plattform, mit angemessener Vorankündigung außer in dringenden Fällen.

Artikel 6 – Kostenlose Testversion

JOWD kann vierzehn (14) Tage lang kostenlos getestet werden, direkt aus der Anwendung heraus. Für den Start einer Testversion wird kein Zahlungsmittel verlangt und keines gespeichert.

Die Eröffnung einer Testversion setzt die vorherige Annahme dieser Bedingungen in der jeweils geltenden Fassung voraus; die angenommene Fassung und der Zeitpunkt dieser Annahme werden gespeichert.

Die Testversion gewährt Zugang zu den Funktionen von JOWD auf einem einzigen Computer, innerhalb der Grenzen von Artikel 2 dieser ANB und vorbehaltlich der Verbote des Artikels 3 dieser ANB. Die Zugangsbedingungen aus Artikel 1 dieser ANB gelten ebenfalls weiter: Eine Testversion befreit nicht von der Pflicht, über ein JustOnWeb-Konto und eine gültige itsme-Authentifizierung zu verfügen.

Die Testversion endet nach Ablauf dieser vierzehn Tage automatisch. Sie geht in kein Abonnement über, und bei ihrem Ablauf wird kein Betrag abgebucht. Für die weitere Nutzung von JOWD darüber hinaus ist ein Abonnement erforderlich. Der Abschluss eines Abonnements während oder nach der Testversion führt zur Zustellung eines neuen Lizenzschlüssels, der sich von dem der Testversion unterscheidet; die Testversion wird weder umgewandelt noch verlängert und endet zum vorgesehenen Zeitpunkt.

Die Testversion ist für eine erstmalige Nutzung von JOWD bestimmt und wird grundsätzlich nur einmal gewährt. Solange das in Artikel 2 der Datenschutzerklärung beschriebene technische Register einen Eintrag zu einer Testversion enthält, wird eine neue Anfrage mit derselben E-Mail-Adresse oder von demselben Computer abgelehnt. Diese Bedingungen begründen keinen Anspruch auf aufeinanderfolgende Testversionen, und der Verkäufer kann jede wiederholte oder missbräuchliche Anfrage ablehnen.

Der Verkäufer kann eine Testversion bei Missbrauch, bei dem Versuch, die Beschränkung auf eine Testversion pro Person zu umgehen, oder bei einer Nutzung, die gegen Artikel 3 dieser ANB verstößt, ohne Vorankündigung verweigern, aussetzen oder beenden. Er kann die Eröffnung neuer Testversionen auch vorübergehend aussetzen. Eine dauerhafte Verfügbarkeit der Testversion wird nicht zugesichert.

Wird einer Person eine Testversion verweigert, obwohl sie nach eigener Auffassung nie eine genutzt hat, kann sie unter support@jowd.be eine Überprüfung verlangen.

Datenschutzerklärung (DSGVO)

Artikel 1 – Verantwortlicher

FEYNX SRL · BCE 1039.235.333 · Avenue Louise 250, 1050 Brüssel, Belgien.

Kontakt: support@jowd.be

Artikel 2 – Erhobene Daten

Bei der Bestellung werden folgende Daten erhoben: E-Mail-Adresse, Vorname, Nachname und bei B2B-Käufen der Unternehmensname und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Für die Formel Kanzlei, wenn der Verkäufer einen Nachweis der angegebenen Anwaltszahl verlangt (Artikel 5 der Allgemeinen Verkaufsbedingungen): die vom Käufer übermittelten Dokumente oder Angaben, etwa das Briefpapier, die Adresse der Website der Kanzlei oder ein Auszug aus einem Berufsverzeichnis, die Namen und berufliche Kontaktdaten der Rechtsanwälte der Kanzlei enthalten können. Diese Daten werden ausschließlich zur Überprüfung der abgedeckten Anwaltszahl verarbeitet, auf der Grundlage der Vertragserfüllung (Art. 6.1.b DSGVO) und des berechtigten Interesses des Verkäufers an der Anwendung der entsprechenden Staffelstufe (Art. 6.1.f DSGVO). Sie bleiben auf das für diese Überprüfung Erforderliche beschränkt und werden nur so lange gespeichert, wie es für diese Überprüfung und gegebenenfalls für die daraus folgende Anpassung erforderlich ist.

Die Software führt beim Start eine Lizenzprüfung durch: Ein gehashter Geräteidentifikator und der Lizenzschlüssel werden an unsere Validierungs-API übertragen. Keine Gerichtsdokumente oder persönliche Daten Dritter werden über unsere Server übertragen.

Bei der Anforderung einer kostenlosen Testversion aus der Anwendung heraus: Ihre E-Mail-Adresse, die Sprache der Benutzeroberfläche, der gehashte Geräteidentifikator sowie die angenommene Fassung der Bedingungen und der Zeitpunkt dieser Annahme. Für eine Testversion wird kein Name erhoben oder gespeichert. Die E-Mail-Adresse wird zusammen mit der Testlizenz im Klartext gespeichert, wie bei jeder JOWD-Lizenz; sie wird weder gehasht noch anonymisiert.

Um nur eine Testversion pro Person zu gewähren, werden zusätzlich ein nicht umkehrbarer Hashwert dieser E-Mail-Adresse und der gehashte Geräteidentifikator in einem gesonderten technischen Register erfasst. Dieses Register enthält weder einen Namen noch eine Adresse im Klartext und dient keinem anderen Zweck.

Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung werden pseudonymisierte Navigationsdaten (besuchte Seiten, Gerätetyp, generische Nutzungsereignisse) auf der Website über Google Analytics zur Reichweitenmessung erhoben (siehe Cookie-Richtlinie unten). Es werden keine personenbezogenen Daten (Name, E-Mail-Adresse, Lizenzschlüssel) an Google übermittelt.

Artikel 3 – Zwecke und Rechtsgrundlagen

Ihre Daten werden verarbeitet für: (a) die Erfüllung des Lizenzvertrags — Rechtsgrundlage: Vertragserfüllung (Art. 6.1.b DSGVO); (b) Rechnungsstellung und Buchführungspflichten — Rechtsgrundlage: rechtliche Verpflichtung (Art. 6.1.c DSGVO); (c) kaufbezogene Kommunikation und technischen Support — Rechtsgrundlage: Vertragserfüllung; (d) Reichweitenmessung der Website — Rechtsgrundlage: Ihre Einwilligung (Art. 6.1.a DSGVO), jederzeit widerrufbar.

Für die kostenlose Testversion: (e) Eröffnung und Verwaltung der Testversion, was unter die Erfüllung der bei dieser Gelegenheit akzeptierten Bedingungen fällt (Art. 6.1.b DSGVO); (f) Missbrauchsprävention, auf Grundlage unseres berechtigten Interesses, nur eine Testversion pro Person zu gewähren (Art. 6.1.f DSGVO). Für eine Testversion werden keine Zahlungsdaten erhoben.

Artikel 4 – Auftragsverarbeiter

Wir beauftragen folgende Auftragsverarbeiter: Stripe, Inc. (Zahlungsabwicklung); Neon, Inc. (Datenbank in der EU, AWS eu-central-1, Frankfurt); Resend, Inc. (transaktionale E-Mails); Cloudflare, Inc. (Lizenzvalidierungs-API und Lizenzdatenbank, einschließlich der Testlizenzen); Google Ireland Ltd. (Reichweitenmessung — ausschließlich mit Ihrer Einwilligung). Keine Daten werden für Werbezwecke verkauft oder weitergegeben.

Artikel 5 – Aufbewahrungsfristen

Bestell- und Rechnungsdaten werden gemäß belgischem Buchführungsrecht 7 Jahre aufbewahrt. Lizenzvalidierungsdaten werden für die Dauer der Lizenzgültigkeit gespeichert.

Eine Testlizenz sowie die mit ihr gespeicherte E-Mail-Adresse werden dreißig (30) Tage nach Ende der Testversion aufbewahrt und anschließend beim nächsten täglichen Durchlauf nach Ablauf dieser Frist gelöscht, unabhängig davon, ob der Nutzer zwischenzeitlich ein Abonnement abgeschlossen hat; ein Abonnement begründet eine gesonderte Lizenz.

Das in Artikel 2 beschriebene Register zur Missbrauchsprävention wird zwölf (12) Monate ab der Testversion oder, falls später, ab der Erstellung des Registers aufbewahrt und danach gelöscht. Diese Löschung ist eine Maßnahme der Datenminimierung: Sie begründet keinen Anspruch auf eine neue Testversion, die gemäß Artikel 6 der Allgemeinen Nutzungsbedingungen einer Erstanfrage vorbehalten bleibt.

Wer der Auffassung ist, zu Unrecht an der Eröffnung einer Testversion gehindert zu werden, kann unter support@jowd.be die Aufhebung seines Eintrags in diesem Register verlangen.

Artikel 6 – Ihre Rechte

Gemäß DSGVO haben Sie folgende Rechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch.

Zur Ausübung dieser Rechte kontaktieren Sie uns unter support@jowd.be. Sie können auch eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einlegen: www.datenschutzbehorde.be (belgische DPA) oder der Deutschen Datenschutzaufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes.

Cookie-Richtlinie

Artikel 1 – Verwendete Cookies

Technisch notwendige Cookies: Sitzungs-Cookies, die für die technische Funktion der Website unerlässlich sind (Bestellablauf, Sprachpräferenz). Sie erfordern keine Einwilligung.

Statistik-Cookies (Reichweitenmessung): Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung verwendet die Website Google Analytics 4 (Google Ireland Ltd.), um Besucherzahlen und Seitennutzung zu messen. Diese Cookies (Präfix _ga) werden erst nach Ihrer Zustimmung über das Einwilligungsbanner gesetzt; ohne Zustimmung wird kein Google-Skript geladen. Die übermittelten Daten sind pseudonymisiert: Es werden keine personenbezogenen Daten (Name, E-Mail-Adresse, Lizenzschlüssel) an Google übermittelt.

Es werden keine Werbe-Cookies gesetzt. Stripe (Zahlungsauftragsverarbeiter) kann beim Zahlungsvorgang eigene Cookies setzen, ausschließlich zur Sicherung der Transaktion, gemäß Stripes Datenschutzerklärung (stripe.com/privacy).

Artikel 2 – Verwaltung der Einwilligung

Bei Ihrem ersten Besuch können Sie über ein Banner die Statistik-Cookies akzeptieren oder ablehnen. Ihre Wahl wird gespeichert und kann jederzeit über den Link „Cookies verwalten“ unten auf der Seite geändert werden. Bei Ablehnung oder Widerruf der Einwilligung wird kein Mess-Skript geladen und bestehende Statistik-Cookies werden gelöscht.

Sie können Ihren Browser auch so konfigurieren, dass er Cookies ablehnt oder löscht. Bitte beachten Sie, dass die Ablehnung von Sitzungs-Cookies das Bestellverfahren beeinträchtigen kann.

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